Von wegen grenzenlose Freiheit: Die häufigsten EU-Reise-Irrtümer

Ganz so grenzenlos lässt es sich in der EU nicht reisen.

Auch 22 Jahre nach ihrer Gründung bietet die Europäische Union reichlich Stoff für Spekulationen und Kritik: Stichwort Griechenland. Doch eines ist unbestritten: Das Reisen ist deutlich erleichtert worden. Nur: Ganz so grenzenlos, wie einige von uns glauben, ist die EU dann doch nicht. Gerade im Verkehrsrecht gibt es noch erhebliche Unterschiede. Deshalb sollte man sich vor einem Urlaub mit dem Auto über Länderbesonderheiten informieren. Viele Reisende unterliegen grundsätzlichen Irrtümern, was ihre Rechten und Pflichten angeht. Kleiner Test? Stimmt es, dass der Führerschein als Reisedokument ausreicht? Und gibt es innerhalb der EU gar keine Grenzkontrollen mehr? Lesen Sie hier, was Sie bei Reisen innerhalb der EU dürfen - und was Sie müssen.

Irrtum 1: "Innerhalb der EU benötigt man keine Reisedokumente mehr"

Von wegen - innerhalb der EU muss man stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass parat haben, und zwar sowohl in Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, als auch in denen, die das nicht getan haben.

Irrtum 2: "Es gibt innerhalb der EU keine Grenzkontrollen mehr"

In der ganzen EU wurden die Grenzkontrollen aufgehoben. In der ganzen EU? Nein, eine von einer unbeugsamen Minderheit bewohnte Insel hört nicht auf, Widerstand zu leisten. Großbritannien und Irland gehören zwar zur EU, sind aber nicht dem Schengenraum angehörig. Daher gibt es an ihren Grenzen nach wie vor Kontrollen.

Irrtum 3: "Wenn ich nur mal schnell ins Nachbarland fahre, brauche ich keine Papiere"

Schön wär's - und auch sinnvoll, schließlich ist man in Deutschland auch davon befreit. Länder wie Dänemark, Belgien, Polen, Luxemburg, die Niederlande und Österreich hingegen gehören zwar dem Schengenraum an, aber hier muss auf Verlangen immer ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden - auch wenn es sich nur um eine Stippvisite zum Shoppen oder Tanken handelt. Noch komplizierter wird es übrigens außerhalb der EU: Dort sind nicht nur Pass und Führerschein, sondern oft auch Visa verpflichtend - und das ovale D-Schild, wenn Sie ohne EU-Kennzeichen unterwegs sind. Prüfen Sie solche Länderbesonderheiten also unbedingt vorab.

Irrtum 4: "Ausländische Strafzettel kann man ignorieren"

Weit gefehlt! EU-Bußgelder über 70 Euro können auch in Deutschland eingefordert werden - zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Deshalb: Passen Sie zum Beispiel beim Italienurlaub auf: Gerade in für Urlauber attraktiven Städten wie Florenz kann man den Eindruck gewinnen, dass die Verkehrsregeln teilweise nur dafür da sind, Touristen zu schröpfen.

Irrtum 5: "Als Tourist brauche ich im EU-Ausland keine Warnweste im Auto"

Dem ist natürlich nicht so! Warum auch? In den meisten EU-Ländern ist mindestens eine Warnweste Pflicht - wenn keine mitgeführt wird, drohen teilweise erhebliche Bußgelder. Und: Auch in Deutschland herrscht seit dem 1. Juli 2014 Warnwestenpflicht. Unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen muss in jedem Pkw eine Warnweste mitgeführt werden.